C-RadaR November 2024 –
„Von Angesicht zu Angesicht“,
40. Cloudflight Coding Contest,
Änderung des Hacker-Paragrafen,
Unvereinbarkeitserklärung des CCC

00:10:13 Dominik Eulberg hat ein neues Buch mit Makroaufnahmen von heimischen Insekten veröffentlicht. Der bekannte DJ von elektronischer Tanzmusik beschäftigt sich schon lange mit Natur. Es ist ihm ein Anliegen, die Tier- und Pflanzenwelt den Menschen näher zu bringen, damit sie diese besser achten und schützen. Neben den Fotos wird daher auch auf die Biologie sowie aktuelle Studien eingegangen.

Links:
Buch: Von Angesicht zu Angesicht – Auf Augenhöhe mit heimischen Insekten
Webseite von Dominik Eulberg
wikipedia: Dominik Eulberg

00:49:09 Hannah und Jonas studieren an der TU Darmstadt, engagieren sich in deren Fachschaft Informatik und haben kürzlich zum wiederholten Male Räumlichkeiten für den international verteilt stattfindenen Cloudflight Coding Contest (CCC) gestellt. Man konnte an der 40. Auflage der Veranstaltung zwar auch Online die Aufgaben versuchen zu lösen, aber gemeinsam mit Freunden sowie gesponsorter Verpflegung macht es mehr Spaß. Wer sich auf den nächsten Contest vorbereiten oder selbst Räume für die gemeinsame Herausforderung stellen möchte, hat noch etwas Zeit: Der 41. Contest soll in einem Jahr am 14.11.2025 stattfinden.

Links:
Cloudflight Coding Contest
Fachschaft Informatik TU Darmstadt

01:13:57 Markus erklärt, worin die Probleme mit dem aktuellen Computerstrafrecht, 202a/b/c StGB liegen. Diese sollten das kriminelle Einbrechen / „hacken“ unter Strafe stellen. Das tun sie auch. Allerdings gilt dies gleichermaßen für diejenigen, die Schwachstellen in Computersystemen finden. Sei es für Forschung oder um einfach die Systeme zu prüfen, verstehen und ggf. sicherer zu machen. Ebenso ist die Verwendung von Computerprogrammen zur Sicherheitsprüfungen unter Strafe gestellt.
Etwa zwei Wochen vor dem Ende der Ampel Regierung im Bundestag hatte das Bundesjustizministerium einen Gesetzentwurf zur Änderung vorgelegt. Dieser war auch nicht perfekt, dennoch wird sich dies Thema weiter verschieben und nicht verbessern.

Links:
netzpolitik.org: Wir veröffentlichen den Gesetzentwurf zum Computerstrafrecht (24.10.2024)
AG KRITIS: Hackerparagraph: Stellungnahme der AG KRITIS zum Referentenentwurf Computerstrafrecht (24.10.2024)
heise: CCC: Gesetzentwurf zum Entschärfen der Hackerparagrafen ist stumpf (25.10.2024)
CCC: § 202c StGB gefährdet den IT-Standort Deutschland (21.07.2008)

01:36:34 erdgeist ist einer der Pressesprecher des Chaos Computer Clubs. Als 2005 unter der Überschrift „Farbe bekennen gegen Rechts“ eine Unvereinbarkeitserklärung des Clubs formuliert wurde, war er bereits dabei. Nach Übergriffen von Rechten auf ein Naturfreundehaus bei Köln, denen auch der örtliche CCC verbunden war, wurde im großen Club diskutiert: Ist der Club politisch? Was ist okay, was nicht? Am Ende dieser Überlegungen stand diese Unvereinbarkeitserklärung. Dabei geht es um verantwortungsvollen Umgang mit Technik und in der Konsequenz gibt es auch es politische Grenzen. Diese Erklärung war ein Anfang. Auf verschiedenen Veranstaltungen im Laufe der Jahre ging es immer wieder um dies Thema. Der Club lädt auch auf dem kommenden 38. Chaos Communication Congress unter dem Motto „Illegal Instructions“ zum politischen Diskurs. Unabhängig davon kann jeder Erfahrungsaustauschkreis (ERFA) / Hackspace und Verein, der dem Club verbunden ist, diese als Diskussionsgrundlage nehmen und sich eine eigenen Unvereinbarkeitserklärung geben, wie es z.b. der CCC München getan hat.

Links:
Unvereinbarkeitserklärung des Chaos Computer Clubs (08.05.2005)
C4: Nein zu rechter Gewalt! (07.10.2004)
Unvereinbarkeiserklärung des Chaos Computer Clubs München (18.04.2021)
38C3: Illegal Instructions

Im Studio waren: Hannah, Jonas und Benny